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Baumaßnahmen

Abstand im Fahrzeug und an der Haltestelle

Heidenheim, 20.09.2020

Fahrgäste werden gebeten, sich im Fahrzeug und an Haltestellen gleichmäßig zu verteilen und nicht zu drängeln.

Die in der Corona-Verordnung des Landes für den öffentlichen Raum definierte Abstandsregelung von 1,5 Metern findet im ÖPNV keine Anwendung. Im Gegenzug gilt hier die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Hintergrund ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im ÖPNV regelmäßig nicht eingehalten werden kann. Aus diesem Grunde wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht) im ÖPNV gesetzlich verankert, d.h. die Maske ersetzt das Abstandsgebot. Diese Pflicht gilt für Kinder ab 6 Jahren und ist damit auch von allen Schülern grundsätzlich zu befolgen. Dieselbe Regelung gilt auch an den weiterführenden Schulen ab Klasse fünf und an beruflichen Schulen, wo ebenfalls die Pflicht besteht, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wie bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie setzen die Verkehrsunternehmen alle Ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten (Fahrzeuge, Fahrpersonal) zur morgendlichen Verkehrsspitze (Hauptverkehrszeit) ein, um alle Schüler zu Unterrichtsbeginn pünktlich an die Schule zu befördern. Für die mögliche Fahrgastkapazität pro Fahrzeug gilt grundsätzlich weiterhin das Zulassungsrecht, d.h. der Bus kann entsprechend der konkreten Festlegung in der Fahrzeugzulassung ausgelastet werden. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich durch Optimierungen im Wagenumlauf bemüht dafür zu sorgen, dass diese maximale Zuladung möglichst nicht erforderlich ist.

Trotz des großen Fahrzeug- und Personaleinsatzes der Unternehmen wird es v.a. in den Herbst- und Wintermonaten voraussichtlich zu einer höheren Auslastung der Fahrzeuge (Busse und Züge) in der Spitzenzeit kommen. Eine wesentliche Verbesserung der Situation, d.h. eine optimierte Verteilung der Schüler auf die zur Verfügung stehenden Buskapazitäten, könnte durch eine (deutliche) Entzerrung der Unterrichtszeiten und damit des Schülerverkehrs erzielt werden.

Inwieweit der Einsatz zusätzlicher Busse im Schülerverkehr (Reisebusse) dazu geeignet ist die Spitzen in der Schülerbeförderung abzufedern, und ob dafür Kontingente geschaffen werden, wird sich die kommenden Wochen zeigen. Wenn nur wenige zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen ist schnell die Frage, wo diese (sinnvoll) zum Einsatz kommen können, und ob überhaupt dort, wo der größte Bedarf besteht, auch Reisebusse (ohne lange Anfahrtswege) zur Verfügung stehen.

Was die Hygiene betrifft werden von den Verkehrsunternehmen die Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befolgt. Diese enthalten Aussagen zum Reinigungsturnus, den zu verwendenden Reinigungsmitteln, Hinweise zur Nutzung der Klimaanlagen und zur ausreichenden Belüftung der Fahrzeuge im laufenden Betrieb sowie an den Haltestellen. Wundern Sie sich deshalb bitte nicht, wenn auch jetzt in der zunehmend kälteren Jahreszeit die Türen der Busse und Züge an den Haltestellen geöffnet werden. Dies dient zu besseren Durchlüftung der Fahrzeuge und damit Vorbeugung von Ansteckungsgefahren.

Darüber hinaus werden die Fahrgäste über Informationen im Fahrzeug (Piktogramme, Plakate, Bildschirminformation und/oder Bandansage) regelmäßig auf die Verhaltensregeln – und hierbei insbesondere auf die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – hingewiesen. Flankierend, um hier nachhaltig Wirkung zu erzielen, sind Kontrollen und die Ahndung bei Verstößen gegen die Maskenpflicht geplant Diese sind Angelegenheit der Polizei bzw. der örtlichen Ordnungsämter. Wir würden uns allerdings wünschen, wenn dieser Schritt nicht (zu oft) erforderlich wird und der Appell an die Vernunft und die Eigenverantwortung der Fahrgäste / Schüler ausreichen würde.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Corona-Infektionen.

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